Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung: Junge Frau mit schönem Lächeln
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Die Versicherten stellen immer wieder fest, dass sich der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz stetig verringert. Dies liegt am steigenden Kostendruck bei den Krankenkassen. Abhilfe kann hier der Abschluss einer privaten Zahnversicherung schaffen, um die Kosten für notwendige Behandlungen erstattet zu bekommen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Unser Ratgeber erläutert alles Wissenswerte rund um die Zahnversicherung, welche Leistungen sie enthält, wie hoch die Kosten sind, ob der Abschluss sinnvoll ist, für wen sie sich eignet und worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte?

Warum ist es sinnvoll, eine Zahnversicherung abzuschließen?

Die Leistungen der Krankenkassen wurden im Laufe der Jahre beim Zahnarzt auf ein Minimum reduziert. Bis auf die gewöhnlichen Routineuntersuchungen, einfache Füllungen und gewöhnlicher Zahnersatz zahlen die Kassen kaum noch etwas. Wird jedoch hochwertiger Zahnersatz, eine besondere Füllung, teure Kronen, Brücken, Implantate oder sonstige professionelle Behandlung gewünscht, muss dies zu einem großen Teil selber übernommen werden. Ein Implantat inklusive farblich angepasster Keramikkrone kostet schnell einmal mehr als über 2.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet hierbei jedoch keine Unterstützung.

Um hohe Kosten zu vermeiden, aber dennoch die bestmögliche Behandlung der Zähne sicherzustellen und rundum optimal abgesichert zu sein, kann eine Zahnversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt im Anschluss die anfallenden Kosten, denn der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen reicht meist bei weitem nicht.

Welche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Kosten für die Behandlungen beim Zahnarzt, beispielsweise für Untersuchungen, die Diagnosestellung, Behandlung von Karies, Füllungen etc. sowie für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen, allerdings ist das Leistungsniveau sehr tief. Die Kassen übernehmen nur das, was als ausreichend und zweckmäßig eingestuft wird. Zudem wird unter den möglichen Behandlungsmethoden die kostengünstigste Variante gezahlt. Ob dies immer die beste und ästhetische Wahl ist, spielt hierbei kaum eine Rolle. Für Füllungen wird beispielsweise das günstigste Material Amalgam erstattet. Zahnmediziner zweifeln allerdings schon länger daran, dass dieses Material gesund ist. Meist wird zu Kunststofffüllungen oder Keramik geraten, da beide Materialien gesünder sind als Amalgam. Kunststofffüllungen werden jedoch nur bei den Frontzähnen verwendet. Wünscht der Patient aufgrund der Optik eine andere Füllung oder ein aufwendigeres Verfahren, erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten, die bei einer Amalgamfüllung entstehen. Dies bedeutet, dass der Versicherte erhebliche Kosten selber tragen muss, wenn er über keine Zahnversicherung verfügt. Für die Mehrleistungen schließt der behandelnde Zahnarzt oder Kiefernorthopäde vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung ab.

Die einzelnen Behandlungen im Überblick:

  • Implantate: Implantate werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass der Versicherte meist alles selber zahlt.
  • Prothesen: Prothesen werden übernommen, wobei der Patient besondere Wünsche oder kostenaufwendigere Ausführungen selber zahlt.
  • Zahnersatz: Auf dem Implantat befestigter Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn es ein Zahn zwischen zwei gesunden Zähnen ist oder der Kiefer zahnlos ist. Die Erstattung der Kosten erfolgt jedoch nur in der Höhe einer normalen Überkronung. Zum Zahnersatz gehören unter anderem Brücken, Kronen und Prothesen. Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die günstigsten Ausführungen. Selbst diese Kosten werden nur bis zu 65 Prozent erstattet. Im Bereich der Zahnersatzleistungen ist der Eigenanteil der gesetzlich Versicherten am größten, denn schnell sind einige tausend Euro zusammen, die der Patient ohne Zahnversicherung aus der eigenen Tasche zahlen muss.
  • Kieferorthopädie: Kieferorthopädische Behandlung (mehrjährige Zahnspangenbehandlung) wird für Kinder und Jugendliche übernommen. Aber auch hier gelten erhebliche Einschränkungen. Kieferkorrekturen (ab 18. Lebensjahr) werden nur in Extremfällen erstattet.
  • Prophylaxebehandlung für Kinder: Bei Kindern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr Behandlungen, die der Vorbeugung von Karies und Paradontose dienen.

 Bonusheft ist wichtig

Seit 1989 wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz das Bonusheft eingeführt. Dieses dient als Nachweis für den regelmäßigen Zahnarztbesuch. Wenn fünf Jahre lang ein regelmäßiger Zahnarztbesuch erfolgte, erhöhen sich die Zuschüsse der gesetzlichen Kassen für den Zahnersatz, meist um 20 Prozent und nach zehn Jahren um 30 Prozent.

Welche Zahnleistungen werden von den privaten Krankenversicherungen übernommen?

Die privaten Krankenversicherungen bieten einen umfassenden Versicherungsschutz, sodass zahlreiche Tarife zur Verfügung stehen. Premiumtarife enthalten im Bereich der konservierenden Zahnbehandlung 100 Prozent Leistung und für Zahnersatz bis zu 90 Prozent.

Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Übernahme der entsprechenden Kosten durch die Zahnversicherung hängt vom jeweiligen Tarifmodell des Anbieters sowie der Auswahl der Leistungen durch den Versicherten ab. Dies führt auch zu unterschiedlichen Beträgen. Wer sich für eine Zahnversicherung interessiert, sollte sich daher vor dem Abschluss genau überlegen, welche Kosten im Schadenfall relevant sind und welche Leitungen demzufolge in der Zahnversicherung enthalten sein sollten. Für folgende Leistungen kann die Zahnversicherung die Kosten übernehmen:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie
  • Kombination der Leistungen von mehreren oder allen Leistungsbereichen

Neben der Wahl, welche Leistungen abgedeckt sein sollen, besteht zudem die Möglichkeit, innerhalb dieser Vereinbarungen weitere Abgrenzungen zu machen. Hinsichtlich der Zuzahlung kann gewählt werden, ob ein bestimmter Höchstbetrag oder ein prozentualer Anteil von der Zahnversicherung übernommen wird. Dies beeinflusst wiederum die Beiträge.

Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind, beispielsweise dem Alter des Versicherten, dem Zustand des Gebisses, einem vereinbarten Selbstbehalt und den gewünschten Leistungen, die mit der Police abgesichert werden sollen. Einige Anbieter verlangen einen Risikozuschlag, wenn beispielsweise vier Zähne fehlen, wobei die Versicherer die Höhe des Zuschlags selber bestimmen können. Daher muss der individuelle Einzelfall berücksichtigt werden.

Die Kosten für die Zahnversicherung können 5 aber auch 50 Euro betragen. Die Versicherungsbeiträge variieren letztendlich auch zwischen den Anbietern, sodass ein Vergleich sehr wichtig ist.

Viele Versicherer bieten die Police für eine Laufzeit von einem Jahr an. Wird der Vertrag innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist nicht aufgelöst, verlängert er sich meistens stillschweigend um weitere 12 Monate. Die Versicherungsgesellschaften belohnen oftmals auch die Versicherungsnehmer mit einem Beitragsrabatt, wenn sie sich für eine höhere Laufzeit entscheiden, beispielsweise drei bis fünf Jahre.

Für wen lohnt sich die Zahnversicherung?

Zahnversicherung: Zahnarztpraxis
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Auch in den kommenden Jahren werden die Kosten für Zahnersatz nicht günstiger werden. Ganz im Gegenteil, denn die Krankenkassen rechnen eher mit steigenden Preisen. Alle, die sehr häufig beim Zahnarzt waren, die viele Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen haben oder unter Parodontitis leiden, sollten darüber nachdenken, eine Zahnversicherung abzuschließen, da bei ihnen das Risiko höher ist, dass im Laufe der Zeit ein Zahnersatz notwendig wird.

Diese Zahnzusatzversicherung ist für zahlreiche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings auch für Privatversicherte in einem Grundschutztarif sinnvoll. In jungen Jahren sind die Beiträge der Versicherung noch günstig, sodass es lohnenswert sein kann, sie für Kinder abzuschließen. Hierbei geht es meist weniger um Zahnersatz, sondern eher um kieferorthopädische Behandlungen. Wenn das Kind beispielsweise eine Spange benötigt oder sonstige Maßnahmen in Anspruch nehmen möchte, um eine Korrektur von Zahnfehlstellungen zu erzielen, führt dies häufig zu hohen Kosten, die über einen längeren Zeitraum anfallen. Hier sollten Eltern jedoch darauf achten, dass dieser Punkt in der Police enthalten ist, vor allem auch Fehlstellungen, deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist, sondern aus kosmetischer Hinsicht gewünscht ist.

Vorteile einer Zahnversicherung:

  • Kosten sparen bei hochwertigen Behandlungen der Zähne
  • Kosten sparen bei Zahnersatz
  • Bis zu zweimal jährlich bekommt der Versicherungsnehmer eine zahnmedizinische Prophylaxe erstattet
  • Die professionelle Zahnreinigung bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht (200 Euro pro Jahr)
  • Bei der großen Auswahl an verschiedenen Tarifen, die angeboten werden, ist für jeden die passende Zahnversicherung dabei
  • Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können von der Steuer abgesetzt werden (Freibeträge für Versicherungsdienstleistungen)

Worauf sollte bei der Auswahl der Zahnversicherung geachtet werden?

Im Bereich der Zusatzversicherungen gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Angebote. Die Erstattung wird vom einen Versicherer beispielsweise von den gesamten Kosten des Zahnersatzes erbracht, während ein anderes Versicherungsunternehmen die Erstattung von den restlichen Kosten übernimmt, also die Gesamtkosten abzüglich der Kassenleistung. Hierbei ist wichtig, dass dies genau geprüft wird. Der Leistungsumfang zwischen den Kronen, Brücken, Implantaten etc. ist zum Teil ebenso sehr unterschiedlich, sodass auch diesbezüglich ein genauer Blick sinnvoll ist. Weitere Faktoren, die bei der Auswahl der Zahnversicherung berücksichtigt werden sollten, sind:

Zahnersatzversicherung ohne Wartezeit?

Zu Beginn eines Vertrags muss der Versicherungsnehmer die entsprechende Wartezeit beachten, die meist acht Monate beträgt. Während dieser vertraglich vereinbarten Zeit übernimmt die Versicherung keine Zahn­ersatz­kosten.

Dies dient der Absicherung ihrerseits, dass die Zahnversicherung nicht nur abgeschlossen wird, da sich die Zahn-Probleme bereits abzeichnen. Zusätzlich beschränken die Versicherer meist in den ersten Jahren ihre Leistung. Diese Spanne beläuft sich oftmals auf drei bis fünf Jahre. Wird der Anbieter im Laufe der Zeit gewechselt, gibt es in einem neuen Vertrag keine Leistungen für die verschiedenen Zahn­probleme, die schon beim Abschluss des Vertrags ­bestanden. Kassenpatienten, die erst­malig eine Zahn­versicherung abschließen, müssen die Einschränkungen in Kauf nehmen, denn erst nach einigen Jahren werden sie von den ungekürzten Zuschüssen der Zahnversicherung profitieren. Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit ist ebenso möglich, aber mit höheren Kosten verbunden.

Antrag wahr­heitsgemäß ausfüllen

Wenn der Antrag auf eine Zahnversicherung gestellt wird, müssen verschiedene Gesundheitsfragen beantwortet werden, beispielsweise zum Gebiss. Zudem wird der Zahn­arzt von der Schwei­gepflicht entbunden, damit er ebenso gewünschte Aussagen tätigen kann. Die Ablehnung eines Kunden aufgrund von schlechten Zähnen ist selten, allerdings beginnen die Unternehmen in der Regel spätestens dann genau zu prüfen, wenn sie erstmalig eine hohe Rechnung erhalten. Wenn sich nun herausstellt, dass im Antrag falsche Angaben getätigt wurden oder eine Diagnose bereits vor dem Abschluss des Vertrags ­fest­stand, ist der Versicherer berechtigt, die Zahlung zu verweigern und sogar den Vertrag zu ­kündigen. Wer sich beim Ausfüllen des Antrags unsicher ist, sollte sich vom Zahn­arzt helfen lassen, um alle Angaben korrekt zu machen. Es gibt auch wenige Versicherungsunternehmen, die den Abschluss des Vertrags auch ohne Gesundheitsfragen akzeptieren, allerdings wird hier ein Risikozuschlag verlangt.

Entschädigungsgrenze beachten

Die Entschädigungsgrenze besagt, bis zu welcher Höhe der Versicherer die Kosten übernimmt. Die übrigen Kosten müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Wenn nur ein Teil der gesamten Kosten übernommen wird, sollte sich dieser am Rechnungsbetrag des Zahnarztes orientieren, statt an den kassenärztlichen Leistungen. Letzteres kann immerhin dazu führen, dass die gesamte Entschädigung geringer ausfällt. Bei sehr aufwändigen Behandlungen darf der Zahnarzt den 3,5-fachen Satz berechnen. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass dies durch den Versicherer abgedeckt ist, um auf den riesigen Kosten nicht sitzen zu bleiben.

Welche Zahnversicherung ist die richtige?

Die Antwort auf diese Frage ist davon abhängig, was dem Versicherungsnehmer bei der Wahl der Zahnversicherung wichtig ist. Welche Absicherungen soll die Zahnversicherung garantieren? Dies bedeutet, dass der Tarif auch das gewünschte Leistungsspektrum abdeckt, denn hierbei gibt es zwischen den Anbietern große Differenzen. Wer regelmäßig Vorsorgemaßnahmen beansprucht, sollte die unterschiedlichen Versicherungstarife in Bezug auf die Zusatzleistungen überprüfen, denn Vorsorgemaßnahmen gehören zu den erweiterten Leistungen und werden nicht von allen Zahnversicherungen abgedeckt.

Mit dem Vergleich der Zahnzusatzversicherungen findet jeder seine optimale Police, die den eigenen Vorstellungen am besten entspricht. Es ist wichtig, nicht das erstbeste Angebot abzuschließen, da der Preis vielleicht verlockend klingt. Entscheidend sind die Leistungen, die im entsprechenden Fall vom Versicherer übernommen werden. Der Vergleich ist unbedingt empfehlenswert. Er ist sehr einfach und schnell durchzuführen sowie absolut unverbindlich und kostenlos. Von dieser guten Möglichkeit sollte jeder Verbraucher profitieren.

Zahnzusatzversicherung Testergebnisse beachten

Wer an einer Zahnversicherung interessiert ist, sollte unbedingt einen Vergleich der zahlreichen Anbieter und deren Tarife vornehmen, um das bestmögliche Angebot auszuwählen, das den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen im vollen Umfang gerecht wird. Hierfür empfiehlt sich ein Vergleich der Anbieter im Internet. Dem Verbraucher werden innerhalb kurzer Zeit die besten Zahnzusatzversicherungen übersichtlich aufgelistet. Dies gibt die Möglichkeit, Informationen zu erhalten, welche Testergebnisse die Anbieter bisher erzielen konnten und welche Leistungen im Tarif enthalten sind. Im Vorfeld ist es wichtig, sich zu überlegen, welche Leistungen für einen selber von Bedeutung sind. Nachdem die Entscheidung gefallen ist, kann der Versicherungsantrag meist auch direkt online angefordert oder sogar sofort abgeschlossen werden.

Woran erkenne ich, dass es sich um eine hochwertige Zahnzusatzversicherung handelt? Worauf sollte geachtet werden?

  • 80 bis 90 Prozent Übernahme für Zahnersatz
  • Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen sowie deren Reparaturen werden übernommen, egal in welchem Zustand sie sind
  • Implantate und hochwertiger Zahnersatz sind unbegrenzt enthalte
  • Knochenaufbau sollte beim Implantat dazu gehören, da dieser kostenintensiv ist und mitversichert sein muss
  • Funktionsdiagnostik sollte in der Zahnversicherung enthalten sein
  • Die Erstattung von Keramikverblendungen sollte mindestens inklusive der Zähne 5 bis 6 erstattet werden.
  • Mindestens eine Reinigung im Jahr sollte enthalten sein.
  • Auf Summenbegrenzungen achten: Empfehlenswert sind 600 bis 1.000 Euro jährlich

Unser Fazit zur Zahnzusatzversicherung

Die Zahnversicherung liegt im Trend, denn nahezu jeder fünfte Kassenversicherte hat bereits einen Vertrag abgeschlossen. Die Zähne benötigen vor allem mit zunehmendem Alter immer mehr Pflege und meist lassen sich auch kostenaufwändige Behandlungen nicht vermeiden.

Um Wurzelbehandlungen, Implantate, Kronen usw. nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen, ist eine Zahnversicherung empfehlenswert, um auch die Kosten erstattet zu bekommen, die von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Wichtig ist es hierbei, die Leistungen genau zu prüfen. Wurde eine Zahnversicherung abgeschlossen, empfiehlt es sich zudem, die Übernahme der Kosten vor der Behandlung mit dem Versicherer zu klären. Gleichzeitig wird somit verhindert, dass vielleicht eine Zahn-Behandlung durchgeführt wird, die der Betroffene ohne die Leistungen der Zahnversicherung nicht ausgewählt hätte.