Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, kann sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, oder freiwillig in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eintreten. Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht, in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Das gilt auch für Vielverdiener, Beamte oder junge Erwachsene, bei denen die Familienversicherung erlischt. Hier erfahren Sie, was Sie über die freiwillige GKV wissen sollten.
Warum freiwillig gesetzlich krankenversichern?
In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitnehmer bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62.550 Euro) sind zum Beispiel pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl. Wer mehr verdient, unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht im Sinne einer Pflichtversicherung, kann sich aber freiwillig gesetzlich versichern.
Das mag zunächst kompliziert klingen. Es bedeutet, dass man die Wahl hat, in eine private Krankenversicherung einzutreten oder sich freiwillig in einer GKV zu versichern. Die Pflicht zur Krankenversicherung bleibt bestehen. Es ist wie eine freiwillige Pflichtversicherung.
Ob man sich für eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss jeder, der nicht pflichtversichert ist entscheiden. Diese Entscheidung, ob freiwillig gesetzlich oder private sollte gut überlegt getroffen werden, denn ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die freiwillige gesetzliche KV ist schwer möglich. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besteht zum Beispiel bei längerer Krankheit Krankengeldanspruch, während man bei einer privaten Krankenversicherung für ausreichend Krankentagegeld sorgen sollte.
Wer kann sich freiwillig krankenversichern?
Freiwillig gesetzlich krankenversichern können sich alle Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, bevor die Pflichtversicherung endete. Selbstständige und Freiberufler sind ihr eigener Arbeitgeber. Da Sie als solche den kompletten Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag bezahlen müssten, sind sie nicht gesetzlich pflichtversichert, sondern haben ebenfalls die Wahl zwischen privater Krankenversicherung und GKV. Daneben gibt es verschiedene Berufsgruppen und Menschen in bestimmten Lebenssituationen, für die die Pflichtversicherung entweder nicht gilt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt endet.
In die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung können sich zum Beispiel:
- Arbeitnehmer mit einem Jahres-Bruttoeinkommen jenseits der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2019: 60.750 Euro)
- Hauptberuflich Selbstständige
- Beamte
- Kinder, deren Eltern privat krankenversichert und die selbst nicht mitversichert sind
- Studenten, die nicht mehr den Studententarif bekommen können
- Rentner, die keine Rentner-Krankenversicherung bekommen können
- Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Rückkehr nach Deutschland eine Arbeit aufnehmen, wenn sie zuvor im Ausland beschäftigt waren
- Schwerbehinderte, sofern sie, ein Elternteil oder Ehepartner in den letzten 5 Jahren wenigstens 3 Jahre lang in einer GKV waren
Wie komme ich in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn die Pflichtversicherung endet, ist das erstmal kein Grund zur Panik. Der Versicherungsschutz besteht weiter. Das gilt zumindest, wenn man zuvor gesetzlich krankenversichert war. Wenn die Pflichtversicherung endet, ist man automatisch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Es ist nicht nötig, einen Versicherungsantrag für die Krankenversicherung zu stellen.
Wer nicht freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein möchte, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Pflichtversicherung kündigen und aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. In diesem Fall ist es Pflicht, den lückenlosen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen, beispielsweise durch den Nachweis des Eintritts in eine private Krankenversicherung.
Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Für Angestellte gilt der normale Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die freiwillig gesetzliche KV. Hier gibt es keinen Unterschied zur Pflichtversicherung. Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen KV sind gedeckelt. Berechnet werden die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 Euro Bruttoeinkommen pro Monat). Wer mehr verdient, wird nicht zusätzlich zur (Kranken-)Kasse gebeten, das zusätzliche Einkommen ist beitragsfrei.
Das bedeutet, die freiwillige Krankenversicherung kostet den Arbeitnehmer pro Monat maximal 332 Euro plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Arbeitgeber steuert noch den gleichen Betrag zur freiwilligen GKV bei.
Bei Angestellten ergibt sich die Beitragsbemessungsgrenze ausschließlich aus dem Bruttoeinkommen. Anders verhält es sich bei nicht sozialversicherungspflichtig Angestellten und Freiberuflern bzw. Selbstständigen. Hier werden auch andere Einkünfte mit berücksichtigt, wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Zudem besteht bei der freiwilligen GKV die Wahl zwischen einem Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag oder einem verringerten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der verringerte Beitragssatz hat seinen Preis, mit ihm geht ein Verzicht auf Krankengeld einher. Der Höchstbeitrag ist für Angestellte und Selbstständige somit gleich, dass Selbstständige das Doppelte zahlen, da sie den Arbeitgeberanteil ebenfalls tragen müssen. Ob Barmer, AOK, Techniker Krankenkasse, DAK oder IKK, ein Krankenkassenvergleich verschafft einen guten Überblick über die verschiedenen Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge und ihre Zusatzleistungen.
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Der Höchstbeitrag liegt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze bei maximal 664 Euro plus Zusatzbeitrag pro Monat, wobei Angestellte aufgrund des Arbeitgeberanteils die Hälfte der freiwilligen GKV bezahlen. Neben der Obergrenze gibt es eine Untergrenze. Diese liegt bei einem Bruttoeinkommen von 1.038 Euro pro Monat. Wer weniger verdient, zahlt seine Beiträge zur freiwilligen GKV auf Grundlage dieses fiktiven Einkommens. Das ergibt monatliche Beiträge von 151,55 Euro plus Zusatzbeitrag. Seit 2018 gilt die Einkommensuntergrenze auch für Selbstständige.
Wer so wenig verdient, dass er sich diese Beiträge nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, die Anpassung des Beitrags zu beantragen. Hierfür muss das Einkommen nachgewiesen werden, wobei das Einkommen des Lebenspartners herangezogen wird. Gerade Unternehmensgründer können von dieser Option profitieren. In der Gründungsphase hat man in der Regel viele Kosten zu tragen und es dauert eine Weile, bis ein junges Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Da kommt es nicht ungelegen, ein paar Euro bei der Krankenversicherung sparen zu können.
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