Die Krankenkassen passen regelmäßig ihre Beiträge an, wobei es häufig zu Beitragserhöhungen kommt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es zu Erhöhungen der Zusatzbeiträge, in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu generellen Beitragserhöhungen. Hier erfahren Sie, warum die Beiträge erhöht werden und was Sie im Falle einer Beitragserhöhung tun können.
Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten zu jeweils 50 Prozent. Darüber hinaus gibt es noch die Zusatzbeiträge, welche die Krankenkassen selbst festlegen können. Die Zusatzbeiträge sind flexibel und können daher geändert werden.
Mit den Zusatzbeiträgen werden die Kosten der Krankenkassen ausgeglichen, für die die Beiträge und das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Im Schnitt liegen die Zusatzbeiträge bei 0,9 Prozent. Die Krankenkassenbeiträge liegen insgesamt somit bei durchschnittlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen können die Zusatzbeiträge nicht beliebig ansetzen. Anpassungen müssen von der zuständigen Aufsichtsstelle genehmigt werden.
Wechsel nach GKV Beitragserhöhung sinnvoll
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, es muss folglich ein Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung erfolgen. Die neue gesetzliche Krankenversicherung wird ganz einfach online beim gewünschten Anbieter abgeschlossen. Nachdem die bisherige Krankenversicherung die Kündigungsbestätigung zugeschickt hat, leitet man diese an den neuen Anbieter weiter. Ob man sich besser für eine der großen Krankenkassen entscheidet, wie die AOK, die Techniker Krankenkasse, DAK oder die Barmer, oder zu einer unbekannteren Kasse wechselt, wie der IKK, lässt sich gut über einen Vergleich der Zusatzbeiträge und Leistungen herausfinden.
Der neue Versicherer informiert den alten Anbieter über den Eingang der Kündigungsbestätigung. Erst jetzt ist die Kündigung gültig. Sollte die Kündigungsbestätigung nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter eingehen, bleibt die Kündigung ungültig und die alte Krankenversicherung bleibt bestehen.
Es ist nicht möglich, dass der Versicherungsschutz versehentlich erlischt und keine Krankenversicherung mehr besteht.
Wenn der Wechsel der GKV geklappt hat, gilt der Versicherungsschutz ab Ablauf des Kündigungszeitraums. Es ist folglich nicht zu befürchten, einen Monat lang doppelte Beiträge zahlen zu müssen.
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
Die Kosten des Gesundheitssystems schwanken. Die privaten Krankenversicherungen müssen auf diese Schwankungen reagieren, was sie tun, indem sie die Beiträge an die realen Kosten anpassen. Meistens werden die Beiträge dabei teurer.
Es gibt gesetzliche Vorgaben, welche die Versicherungsunternehmen einhalten müssen, um die Beiträge erhöhen zu dürfen. Zudem muss ein Treuhänder die Kalkulationen sorgfältig prüfen und absegnen. Dieser Treuhänder sollte neutral sein, was allerdings nicht immer der Fall ist.
PKV Wechsel nach Beitragserhöhung
Wenn die PKV die Beiträge erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wahrzunehmen ist etwas tückisch. Es ist möglich, zurück in die GKV zu wechseln, jedoch müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise ein Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresentgeltbemessungsgrenze (2019: 60.750 Euro).
Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV gehen in der Regel große Teile der Altersrückstellung verloren und es gibt eine neue Gesundheitsprüfung. Üblicherweise bedeutet so ein Wechsel also einen Verlust der Rückstellungen und höhere Beiträge als zuvor. Im Falle einer Beitragserhöhung ist es daher besser, den Tarif zu optimieren bzw. in einen günstigeren Tarif zu wechseln, sofern es nicht der Basistarif ist, der sich in den meisten Fällen nicht lohnt.
Eine Beitragserhöhung kann aber auch ungültig sein. Daher lohnt es sich stets, die Erhöhung prüfen zu lassen. Eine private Krankenversicherung muss ihre Beitragserhöhung nämlich stets vollständig begründen. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Kalkulation offenzulegen. Die Begründung darf aber auch nicht lediglich aus dem Gesetzestext bestehen.
Ist eine Beitragserhöhung unwirksam, muss die PKV zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten, und zwar mit Zinsen. Die Erstattung gilt rückwirkend, aber nur bis zu zehn Jahre. Es kann sich folglich auch lohnen, vergangene Beitragserhöhungen prüfen zu lassen. Sollte eine Erhöhung unwirksam sein, bekommt man nicht nur das Geld zurück, sondern zahlt in Zukunft auch den Preis von vor der Erhöhung.
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