Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos seine Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Vertragswechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen ist ebenfalls möglich, jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft. Hier erfahren Sie, was Sie beim Wechsel Ihrer Krankenkasse beachten müssen.
Warum die Krankenkasse wechseln?
Alle Krankenkassen müssen bestimmte Richtlinien zur Versorgung erfüllen. Das bedeutet, dass ein Mindeststandard an medizinischer Versorgung eingehalten und entsprechende Leistungen durch die Krankenkasse erbracht werden müssen. Grundlegend kann man von jeder Krankenkasse die gleichen Grund-Leistungen erwarten. Ob Barmer, Techniker Krankenkasse oder AOK. Allerdings bieten die Krankenkassen unterschiedliche Zusatzleistungen, aber auch Zusatzbeiträge an.
Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich
Viele Krankenkassen bieten Zusatzleistungen an und übernehmen beispielsweise für bestimmte Leistungen mehr Kosten, als der Gesetzgeber es vorschreibt. Wer auf eine Sehhilfe angewiesen ist, ist zum Beispiel bei einer Krankenkasse gut aufgehoben, die höhere Zuschüsse für Sehhilfen leistet als den Mindestbetrag. Wer auf alternative Heilmethoden setzt, sollte sich für eine Krankenkasse entscheiden, die diese Kosten übernimmt.
Die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen unterscheiden sich. Und wie bei allen anderen Versicherungen, verändern sich die Leistungen der Krankenkasse mit der Zeit. Da kann es nicht schaden, regelmäßig einen Krankenkassenvergleich durchzuführen, um zu einer Krankenkasse mit besserem Leistungsumfang zu wechseln.
Zusatzbeiträge zu hoch – Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen
Ein anderer Grund sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Die Krankenkassen dürfen freiwillige Zusatzbeiträge erheben. Die meisten Krankenkasse machen davon Gebrauch. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 liegt bei 1,7 Prozent. Einige Krankenkassen erheben Beiträge von über 1,5 Prozent und ein paar wenige verzichten komplett darauf. Daraus ergeben sich teils große Beitragsunterschiede bei den verschiedenen Krankenkassen, obwohl die Zusatzbeiträge nicht ins Gewicht fallen, da diese seit 2019 zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden jährlich angepasst, bei einer Erhöhung steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass er zu einer anderen Krankenkasse wechseln kann.
Nicht nur der Vertragswechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, sondern auch von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung ist in der Regel teurer als die gesetzliche, dafür bietet sie teils deutlich bessere Leistungen. Besonders für Vielverdiener und Selbstständige ist die PKV interessanter als die gesetzliche Krankenkasse. Als Selbstständiger zahlt man in der GKV den vollen Beitragssatz inklusive Arbeitgeberanteil und somit das Doppelte von dem, was ein Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe der Beiträge für eine gesetzliche Krankenkasse und eine PKV unterscheiden sich nicht dramatisch wie für einen Arbeitnehmer.
Der Wechsel von der PKV in die GKV ist möglich, aber schwierig. Er sollte gut durchdacht werden und kommt in Frage, wenn die PKV mit der Zeit zu teuer geworden ist.
Ein Versicherungswechsel innerhalb der PKV ist möglich. Hier gilt das Argument der Beiträge und Leistungen. Dies ist in den wenigsten Fällen sinnvoll. Warum das so ist und wie Sie ihre Krankenkasse wechseln, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln
Im Grunde ist ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit problemlos möglich. Um wechseln zu können, muss man bei der derzeitigen Krankenkasse 18 Monate lang krankenversichert gewesen sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Krankenkasse ist nicht wie ein Stromtarif, welcher sich regelmäßig um ein Jahr verlängert.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu, welches vor Ablauf der 18 Monate Mindestversicherungszeit gilt. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats bei der Krankenkasse eingehen, in dem der neue Beitragssatz erstmalig berechnet wird.
Der Vertragswechsel der Krankenkasse ist einfach:
- Schriftliche Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse einreichen
- Neue Krankenkasse wählen und abschließen
- Kündigungsbestätigung des aktuellen Anbieters an die neue Krankenkasse schicken
Musterschreiben für die Kündigung der Krankenkasse gibt es kostenlos im Internet. Beim Versicherungswechsel ist der letzte Schritt von besonderer Bedeutung. Ohne die Kündigungsbestätigung der Krankenkasse ist ein Vertragswechsel nicht möglich. Es muss gesichert sein, dass lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Das geht, wenn die neue Krankenkasse die Bestätigung bekommt, dass der Schutz der aktuellen Krankenkasse endet.
Kann es Probleme beim Vertragswechsel der Krankenkasse geben?
Wenn die neue Krankenkasse der alten nicht den Krankenkassenwechsel mitteilen kann, wird die Kündigung ungültig und somit bleibt die alte Versicherung bestehen. Man braucht sich keine Sorgen zu machen, ohne Krankenversicherung zu sein, sollte beim Vertragswechsel der Krankenkasse etwas schiefgehen. Eine zwischenzeitliche Doppelbelastung gibt es nicht. Die neue Krankenkasse erhebt die Beiträge erst, wenn der gekündigte Vertrag bei der anderen Krankenkasse ausgelaufen ist.
In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, man ist gesetzlich pflichtversichert. Unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn man ein Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) bezieht oder nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert ist, entfällt die Pflichtversicherung.
Die Versicherungspflicht besteht weiter, man hat die Wahl zwischen der PKV und der freiwilligen Versicherung bei einer Krankenkasse. Wer gesetzlich Pflichtversichert ist, braucht sich um den Wechsel zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse nicht zu kümmern, sollte die Pflichtversicherung enden. Der Vertrags-Wechsel zur neuen Krankenkasse erfolgt normalerweise automatisch, sodass man nicht einmal daran denken muss, einen Antrag zu stellen.
Wechsel von Krankenkasse zu privater Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung hat viele Vorteile gegenüber den Krankenkassen, insbesondere bezüglich der Leistungen. Es gibt auch Nachteile. Diese können erhöhte Beiträge sein oder Probleme beim Wechsel von der PKV zu einer gesetzlichen Krankenkasse.
PKV für Studenten
Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte dies möglichst früh tun. Für Studenten gibt es spezielle Tarife, die während der Studienzeit attraktiv sein können. Nach dem Studium hat der Student die Möglichkeit, in der PKV zu bleiben oder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln.
Der frühe Eintritt in eine private Krankenversicherung hat viele Vorteile. Als Student ist man in der Regel noch jung und gesund. Da mit einer positiven Gesundheitsprüfung und langer Mitgliedschaft zu rechnen ist, sind die Beiträge niedrig und können auf Dauer unter dem Niveau der Beiträge zu gesetzlichen Krankenkassen liegen.
PKV für Angestellte
Angestellte können ab einem Jahres-Bruttogehalt von 60.750 Euro (Stand: 2019) von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Es ist nicht mehr notwendig, drei Jahre in Folge entsprechend verdient zu haben, der Wechsel ist derzeit direkt ab Überschreitung dieser Grenze möglich. Selbstständige, Beamte und Freiberufler können ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen.
PKV für Beamte
Für Beamte ist die PKV sehr attraktiv. Der Dienstherr zahlt 50 Prozent Beihilfe zur gesundheitlichen Versorgung des Beamten. Die private Krankenversicherung kostet Beamte halb so viel, wie der gleiche Tarif einen einfachen Angestellten kosten würde. Der Beamtenstatus bedeutet zugleich eine feste Arbeitsstelle und ein anständiges Gehalt, was beste Bedingungen für eine PKV bedeutet.
Vor dem Wechsel muss der Krankenkasse gekündigt werden. Nach 18 Monaten Mitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate, im Falle einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Nach Einreichung der Kündigung kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wurde die PKV abgeschlossen, schickt man dieser die Kündigungsbestätigung der Krankenkasse zu.
Sollte der Antrag auf privaten Versicherungsschutz, beispielsweise aufgrund der Gesundheitsprüfung, abgelehnt werden, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung. Die Kündigung wird erst wirksam, sobald die PKV die Krankenkasse über den neuen Versicherungsschutz in Kenntnis setzt. Das kann sie tun, wenn der Antrag auf Krankenversicherung angenommen ist und die Kündigungsbestätigung der Krankenkasse vorliegt. Geschieht das nicht, bleibt die Kündigung ungültig und der Versicherungsschutz der Krankenkasse bleibt bestehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Voraussetzungen für die PKV 2024.
Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Der Wechsel von einer PKV zu einer anderen ist möglich. Es gibt Fallstricke und Tücken. Damit die Beiträge im höheren Alter nicht stark steigen, zahlen Privatversicherte höhere Beiträge, als sie für die durchschnittliche Gesundheitsversorgung in ihrem Alter zahlen müssten. Der Mehrbetrag wird zurückgestellt. Wenn die durchschnittlichen Versorgungskosten die Beiträge übersteigen, wird die Differenz durch Geld aus dieser Altersrückstellung ausgeglichen.
Rückstellungen gehen verloren
Obwohl es gesetzlich geregelt ist, dass die Rückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen PKV mitgenommen werden dürfen, geschieht das in der Praxis selten. Es gibt teils dramatische Einbußen, sodass ein guter Teil des Geldes weg ist. In der neuen PKV muss die Rücklage neu aufgebaut werden, was höhere Beiträge bedeutet. Man sollte bedenken, dass die Beiträge altersentsprechend berechnet werden.
Wer als Student im Alter von 20 Jahren eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, zahlt aufgrund des Alters, des guten Gesundheitszustands und der zu erwartenden Dauer der Beitragszahlungen geringe Beiträge. Wenn diese Person im Alter von 35 Jahren beschließt, die PKV zu wechseln, werden die Beiträge nicht übernommen. Üblicherweise wird eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sollte die Person innerhalb der 15 Jahre eine Allergie entwickelt oder eine andere kritische Krankheit gehabt haben, wird der Beitragssatz üblicherweise angepasst. Die Folgen eines solchen Wechsels wären eine geringere Altersrückstellung in Kombination mit höheren Beiträgen.
Generell ist ein Wechsel möglich, wenn der neue Tarif dem alten ähnlich ist. Sollte es einen zu großen Leistungsunterschied geben, ist ein Wechsel ohne allumfassende Beitragsneuberechnung in der Regel nicht möglich. Es wird mit Nachdruck empfohlen, sich bei einem Wechselwunsch innerhalb der privaten Krankenversicherungen von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen.
In jedem Fall müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese betragen drei Monate, je nach Versicherung, zum Kalender- oder Versicherungsjahresende. Zuvor muss die Mindestversicherungszeit abgelaufen sein, die bis zu drei Jahre lang ist.
Wechsel von PKV zur gesetzlichen Krankenkasse
Vielen Menschen werden die beständig steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherer mit der Zeit zu teuer, sodass sie zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten. Es gibt andere Gründe, zurück zur Krankenkasse zu wechseln, beispielsweise, wenn sich ein Selbstständiger entscheidet, in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Während der Wechsel hin zu einer privaten Krankenversicherung noch einfach ist, gestaltet sich der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich komplizierter.
Wechsel private in gesetzliche Krankenkasse für Angestellte
Angestellte, deren Jahres-Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche 2024 bei 69.300 EUR liegt, haben keine Chance auf den Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse. Um wieder gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert werden zu können, müssen sie ihr Gehalt reduzieren, um unter diese Grenze zu kommen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich vor 2013 privat krankenversichert haben. Für sie liegt die Einkommensgrenze bei 54.450 Euro brutto pro Jahr.
Wechsel private in gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige
Die Jahresentgeltgrenze gilt auch für ehemals Selbstständige. Wer als Selbstständiger privat krankenversichert war, darf als Angestellter ebenfalls nicht mehr verdienen, um wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können.
Menschen in der zweiten Lebenshälfte haben es ohne die Einkommensgrenze schwer, überhaupt zur gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ein Höchstalter für die Aufnahme festlegen. Oftmals liegt dies bei 45 Jahren. Wer älter ist, hat bei diesen Krankenkassen keine Chance. Noch schlechter stehen die Chancen für Menschen über 55 Jahre zurück zur gesetzlichen Krankenkasse zu kommen.
Menschen dieses Alters müssen in den vergangenen fünf Jahren nicht nur mindestens einen Tag lang gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein. Darüber hinaus mindestens 2 ½ Jahre lang Versicherungspflicht bestanden haben. Wer zum Beispiel selbstständig war oder ein Gehalt über der Entgeltgrenze bezogen hat, kann nicht wieder zurück zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Es gibt die Chance, in die Familienversicherung der Krankenkasse des Ehepartners zu wechseln. Das geht nur, wenn das eigene Einkommen maximal 445 Euro im Monat beträgt.
Der Vertragswechsel der eigenen Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse kann durchaus sinnvoll sein, wenn man berücksichtigt, dass sich sowohl die Zusatzbeiträge, als auch die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden. Wenn Sie darüber nachdenken, die Krankenkasse zu wechseln, machen Sie sich am besten vorher Gedanken, welche Kriterien ihre neue Krankenkasse erfüllen sollte und welche Rolle der Zusatzbeitrag der Krankenkasse für Sie spielt.
Entscheiden Sie sich am besten für die Krankenkasse und den Wahltarif, die in einem Vergleich den besten Eindruck auf sie macht und die am ehesten Ihren Wünschen und Anforderungen an eine Krankenkasse gerecht wird. Ob nun diese Krankenkasse, oder jene, die Grundleistungen dürfen sie von jeder Krankenkasse erwarten. Die Kassen müssen sich an Gesetze halten und so haben wir ein sehr sicheres und gutes Gesundheitssystem.
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