Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Versichert sind Leistungen der medizinischen Versorgung, wie Arztbesuche, Behandlungskosten oder Medikamente. Die gesetzliche Kranken-Versicherung stellt die Grundversorgung für Millionen Deutsche Mitglieder sicher, die sich nicht privat krankenversichern können oder wollen. Der Beitragssatz in der Gesetzlichen ist für jeden Versicherten gleich, abgesehen von möglichen Zusatzbeiträgen. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Muss ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein?

Gesetzliche Krankenversicherung - Geldscheine und MünzenIn Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein. Die übliche Form ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Unter bestimmten Umständen kann man gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel einen größeren Leistungsumfang als die gesetzliche, ist dafür  im Schnitt aber teurer. Außerdem kann man sich erst privat versichern, wenn man die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder aus anderen Gründen für eine private Krankenversicherung in Frage kommt. Besondere Voraussetzungen muss man für die gesetzliche Versicherung nicht erfüllen.

Freiberufler und Selbstständige müssen beispielsweise nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Das entbindet sie  nicht von der Versicherungspflicht. Wer nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen möchte, muss zwingend eine PKV oder eine freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland gedacht. Jeder Mensch hat laut Gesetz das Recht auf medizinische Versorgung, auch Kinder, Rentner, Auszubildende oder Empfänger von Sozialleistungen wie ALG 2. Es gibt bundesweit mehr als 100 verschiedene gesetzliche Krankenkassen. Die größten unter ihnen sind die AOK, DAK, die Barmer und die Techniker Krankenkasse. Aber auch unbekanntere, wie die IKK können durchaus mit Leistung punkten. Jede gesetzliche Krankenversicherung muss einen vorgeschriebenen Leistungskatalog erbringen. Darüber hinaus können Zusatzleistungen angeboten werden. Für welchen gesetzlichen Krankenversicherer man sich entscheidet, ist jedem Bürger freigestellt. Auf unserem Ratgeberportal helfen wir den Menschen beim Krankenkassenvergleich.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet jedem Menschen die gleichen Mindestleistungen, weswegen  jeder die gleichen Beiträge zahlt. Die Beitragsberechnung für die Gesetzliche erfolgt sozial gerecht. Wer viel Geld verdient, kann mehr einzahlen als jemand, der sich mit seinem Einkommen gerade über Wasser halten kann. Daher wird kein pauschaler Betrag erhoben, sondern 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, welche direkt mit der Lohnabrechnung abgeführt werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezahlen davon jeweils 50 Prozent.

Wer nicht in die Sozialversicherung einzahlen kann, beispielsweise Empfänger von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld 2, bleibt natürlich gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur Gesetzlichen werden mit Geldern aus dem Sozialsystem bezahlt. Im Rahmen der Familienversicherung sind im Übrigen auch Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Grundversorgung ist bei allen Versicherern gleich. Wer mit einem gebrochenen Arm zum Arzt geht, bekommt die gleiche Behandlung wie jeder andere. Solche Leistungen dürfen nicht verwehrt werden.

Was ist ein Zusatzbeitrag?
Es kann  vorkommen, dass eine gesetzliche Krankenkasse im Jahr mehr Geld für Leistungen ausgibt, als sie durch Beiträge einnehmen konnte. Um diese Lücke auszugleichen, gibt es Zusatzbeiträge, die jede gesetzliche Krankenkasse auf freiwilliger Basis erheben kann. Im Schnitt liegen die Zusatzbeiträge bei 0,9 Prozentpunkten.

Das bedeutet, dass die tatsächlichen Beiträge im Mittel bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens liegen. Bei der Einführung der Zusatzbeiträge mussten die Versicherungsnehmer die Zusatzkosten selbst zahlen. Seit 2019 beteiligen sich die Arbeitgeber wie bei den normalen Beiträgen zu 50 Prozent daran.

Die Krankenkassen können die Zusatzbeiträge für die Gesetzliche nicht  frei bestimmen. Theoretisch könnten die Versicherer beliebig hohe Zusatzbeiträge erheben, doch Beitragsänderungen müssen  durch die jeweilig zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. In der Regel werden am Ende eines Jahres die Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen für das Folgejahr bekanntgegeben. Im Falle einer Erhöhung steht den Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass sie  außerhalb der normalen Kündigungsfristen zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln können. Für 2020 sind die Zusatzbeiträge bei den meisten Kassen gleich geblieben. Doch sind aufgrund von Verlusten der Krankenkassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in 2020 wahrscheinlich.

Es herrscht ein Wettbewerb unter den verschiedenen gesetzlichen Kassen. Die meisten Versicherer bieten neben der Grundversorgung  zahlreiche Zusatzleistungen an, welche ebenfalls in die Beitragsberechnung mit einfließen. Es kann sich lohnen, nicht nach der gesetzlichen KV mit den niedrigsten Zusatzbeiträgen zu gucken, sondern nach der mit dem individuell besten Beitrags-Leistungs-Verhältnis.

Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterliegt keinem fest definierten Leitwerk. Es ist kaum möglich, jeden theoretisch auftreten könnenden Leistungsfall in ein Regelwerk aufzunehmen. Stattdessen hält das Sozialgesetzbuch (SGB) zahlreiche Richtlinien bereit, an die sich die gesetzlichen Krankenversicherungen zu halten haben. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten,
  • die Versorgung mit Medikamenten,
  • Krankenpflege,
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Prävention
  • sowie Früherkennung von Krankheiten.

Grob übersetzt bedeutet das: Wer wie erkrankt ist, bekommt entsprechende Hilfe. In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch das Krankengeld, wenn man länger als 6 Wochen erkrankt ist. Plastische Chirurgie ist jedoch zum Beispiel ausgeschlossen. Wer eine Schönheitsoperation durchführen lassen möchte, muss dies selbst bezahlen. Ausnahmen sind höchstens Fälle, bei denen eine solche Operation teurere Folgeschäden verhindert. Ein Beispiel wäre eine Brustverkleinerung, wenn ein zu großer Busen einer Frau bei ihr langfristig zu dauerhaften Schmerzen und Haltungsschäden führen würde. Solche Leistungen sind  freiwillig. Rein gesetzlich würde es ausreichen, Rückengymnastik und eine Physiotherapie zu verordnen.

Warum muss ich Zuzahlungen leisten bzw. warum werden nicht alle Kosten übernommen?

Gesetzliche Krankenkasse - Arzt untersucht RöntgenbildEine bedingungslose und vollumfängliche Kostenübernahme würde das System der gesetzlichen Krankenversicherung sprengen. Es würde es lahmlegen und unbezahlbar machen. Die teilweise ohnehin  überlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser würden überquellen, weil viele Menschen  unnötigerweise zum Arzt gehen würden. Wenn Leute mit jedem blauen Fleck, jedem Kratzer oder Husten zum Arzt gehen würden, bliebe kaum noch Zeit, den  Kranken zu helfen.

Abgesehen davon bleibt der immense Kostenfaktor. Würde alles komplett übernommen werden, müssten die Krankenkassenbeiträge um ein vielfaches erhöht werden.  Das gesetzliche Gesundheitssystem soll „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; [Die Leistungen (Anmerkung der Redaktion)] dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Es ist unmöglich, dass die Gesetzliche alle Kosten übernimmt und trotzdem jedem geholfen wird. Das geht, wenn  Kompromisse geschlossen werden. Eine Zahnfüllung aus Amalgam ist erprobt und kostengünstig. Sie erfüllt ihren Zweck. Wer eine teurere Keramikfüllung haben möchte, zahlt daher selbst oder schließt eine Zahnzusatzversicherung ab.

Zuzahlungen für bestimmte Behandlungen und Medikamente sollen vor Missbrauch schützen. Viele Menschen würden sich Medikamente verschreiben lassen, die sie nicht benötigen und diese Kosten würden über die Beiträge auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Benötigte Medikamente bezahlt die gesetzliche Krankenkasse komplett oder mit geringer Zuzahlung. Wenn jemand nicht viel Geld hat, aber auf teure Medikamente angewiesen ist, kann er einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Wie viele gesetzliche Krankenkassen gibt es?

Die Vielzahl der gesetzlichen Kassen ist historisch bedingt. Im Juni 1883 wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Das war zu Zeiten des Deutschen Kaiserreiches,  welches hinsichtlich Fläche, politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Struktur sowie technologisch mit der heutigen Bundesrepublik Deutschland sicher nicht vergleichbar ist.

Es war  unmöglich, etwas wie ein bundesweit einheitliches Gesundheitssystem aufzubauen. Stattdessen wurden überall Krankenkassen gegründet, die oftmals  speziell auf bestimmte Berufsarten ausgerichtet waren. Wenn Sie denken, es wäre jetzt  unübersichtlich: Nach Erlass der Verordnung gab es Ende 1883 auf deutschem Gebiet rund 35.000 Krankenkassen, wobei die Kassen gemeint sind, nicht die Anzahl der Geschäftsstellen.

Schnell wurde klar, dass das System nicht sonderlich sinnvoll war. So wurden nach und nach zahlreiche Gesetze verabschiedet, die zu einer Verringerung der Anzahl der Krankenkassen führten. Ein paar grundlegende Strukturen sind heute noch übrig und Konkurrenz belebt ja bekanntermaßen das Geschäft. Es mögen jetzt zwar  noch viele unterschiedliche Krankenkassen sein, aber es sind weniger als ein Prozent von denen, die es 1883 gab.

Wie finde ich die beste gesetzliche Krankenversicherung?

Die eine beste gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht. Es gibt immer nur die gesetzliche KV, die individuell am besten zu den eigenen Anforderungen passt. Hier sind vor allem die Zusatzleistungen der Gesetzlichen von Bedeutung. Wer Anhänger alternativer Heilmethoden ist, sollte sich eine Krankenversicherung suchen, die in diesem Bereich  viele Zusatzleistungen anbietet. Wer auf eine Sehhilfe angewiesen ist, sollte nach einer gesetzlichen Kasse Ausschau halten, die möglichst viele Kosten dafür übernimmt.

Eine gute Orientierungsmöglichkeit gibt z.B. unser Vergleichsrechner. Solche Vergleichsrechner können zwar Tarife anzeigen, die in deren Datenbank verfügbar sind. Da das  die meisten Tarife sind, lohnt sich die Nutzung eines solchen Rechners in der Regel. Es bedeutet nicht, dass die laut Rechner beste gesetzliche KV die absolut beste gesetzliche KV für den Einzelfall ist.

Krankenkassenrechner:

Für einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen braucht man wenige Daten. In der Regel genügen Angaben über das Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Beamter etc.), die Postleitzahl und das Jahreseinkommen.

Unser Vergleichsrechner bietet Ihnen zahlreiche Filteroptionen. Wer zum Beispiel Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung wünscht, kann einen entsprechenden Punkt auswählen und bekommt Angebote angezeigt, bei denen dieses versichert ist. Mit wenigen Klicks lassen sich neben den Hauptleistungen auch die weiteren Leistungen anzeigen. Ein direkter Vergleich mehrerer interessanter Angebote ist ebenfalls problemlos möglich.

Wenn man sich für eine neue gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat, kann man die Versicherung direkt online beantragen. Das geschieht im Normalfall über die Website der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie kann ich die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Beratung zum Wechsel innerhalb der GKVUm seine gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können, muss man beim aktuellen Versicherer mindestens 18 Monate lang versichert sein. Dann gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Im Falle einer Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei der Gesetzlichen, sodass der Wechsel vor Ablauf der 18 Monate möglich ist. Die Kündigungsfrist läuft bis zum Ende des ersten Monats, an dem die erhöhten Beiträge berechnet werden.

Der Krankenkassenwechsel ist einfach. Wenn der neue Gesetzliche einen Wechselservice anbietet, sollte man diesen ruhig nutzen, dann kümmert sich der neue Versicherer um die Kündigung. Ansonsten kann man sich  ein kostenloses Musterschreiben  herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Fax an seine Krankenkasse schicken.

Anschließend schließt man online eine neue gesetzliche Krankenversicherung ab. Sobald die aktuelle Krankenkasse die Kündigungsbestätigung zugeschickt hat, leitet man diese an den neuen Anbieter weiter. Dieser Schritt ist wichtig, da die Kündigung  ungültig ist. Sollte etwas schiefgehen und der Wechsel der Gesetzlichen kommt nicht zustande, ist das kein Grund zur Sorge. Die alte Krankenversicherung hat weiter Bestand, auch nach der Kündigung. Man zahlt normal seine Beiträge weiter.

Bei erfolgreichem Versicherungswechsel zahlt man die aktuellen Beiträge so lange weiter, bis der neue Versicherungsschutz der Gesetzlichen gültig ist. Eine Doppelbelastung, bei der man zeitweise an beide Krankenkassen Beiträge zahlt, gibt es nicht.

Ob die aktuelle gesetzliche Krankenversicherung die beste ist, oder sich eine andere gesetzliche besser eignet, lässt sich gut in einem kostenlosen Vergleich herausfinden. Entscheiden Sie bei der gesetzlichen nicht nur nach dem Preis, sondern auch oder vor Allem nach Leistung des gesetzlichen Anbieters.

Liste größter gesetzlicher Krankenkassen


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