Was unvorstellbar klingt, ist bittere Realität: In Deutschland gibt es fast 150.000 Menschen, die nicht krankenversichert sind. Die meisten Betroffenen leben in Westdeutschland (117.000). Diese Daten hat kürzlich das Statistische Bundeamt veröffentlicht. Wie es dazu kommen kann, ist vielen Experten ein Rätsel.
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, wer nicht in der privaten Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse aufgefangen. Soviel zur Theorie. In der Praxis sieht es wohl anders aus. Obwohl die Krankenkassen verpflichtet sind, jeden Menschen zu versichern, gibt es Lücken im System.
Bestimmte Menschengruppen besonders stark betroffen
Experten gehen davon aus, dass vor allem Selbstständige, Obdachlose und Arbeitssuchende oft ohne Krankenversicherung da stehen. Diese Menschen sind nicht immer als sozial Bedürftige gemeldet und somit fallen sie nicht die gesetzliche Pflichtversicherung. Die Politik fordert hier Nachbesserungen, um auch Menschen ohne Krankenversicherung eine medizinische Grundversorgung zu gewährleisten. Sabine Zimmermann fordert in der Saarbrückener Zeitung „Die Bundesregierung muss dringend dafür sorgen, dass für jeden Menschen das Recht auf medizinische Versorgung gewährleistet wird“. Zimmermann schlug einen speziellen Fond vor, der dieses Vorhaben finanzieren soll.
Was kann ich tun, wenn ich meine Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen kann?
Falls Sie selbst in einer solcher Lage sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Krankenkasse informieren. Problematisch wird es vor allem dann, wenn über Monate keine Beiträge gezahlt wurden und auch auf Briefe der Krankenkasse nicht reagiert wird. Die Krankenkassen sind verpflichtet mit Ihnen zusammen nach einer akzeptablen Lösung für beide Seiten zu suchen. Dabei soll in jedem Fall der Krankenversicherungsschutz gewährleistet bleiben. Häufig werden Stundungen oder andere Optionen der Nachzahlung angeboten.
Sollten die finanziellen Probleme in absehbarer Zeit nicht besser werden, bleibt der Gang zum Sozialamt und der Antrag auf Sozialhilfe. Mit diesem Anfrag fallen Antragsteller automatisch unter die gesetzliche Krankenkasse und werden durch den Staat pflichtversichert.